Dein Weg zur
nachgewiesenen Kompetenz.
Inhalte und interne Prüfungsvorbereitung richten sich nach der bereitgestellten Euro-Zert Richtlinie 2026 Blatt 01, Revision 0 · bereitgestellte Fassung vom 06.09.2026. Der Lehrgang umfasst Kfz-Schäden und Fahrzeugbewertung einschließlich Caravaning.
Sieben Fachmodule
- Sachverständigenwesen
- Grundlagen Fahrzeugtechnik
- Schadenaufnahme
- Reparaturtechnik
- Schadenkalkulation
- Fahrzeugbewertung
- Sachverständigengutachten
Erkennen, Bewerten, Begründen und einen vollständigen Fall selbst bearbeiten: Diese vier Kompetenzstufen werden in Texten, Aufgaben, praktischen Arbeiten und Gesprächen aufgebaut.
So werden die Leistungen bewertet
| Leistung | Voraussetzung | Nachweis |
|---|---|---|
| Jede Fachlektion | Alle Aufgaben einzeln, eigene Begründungen, Selbstkontrolle 100 % | Gespeicherte Antworten und fachliche Sichtung |
| Laufender Lernblock | Test 80 %, Praxis mindestens 16/20 mit Beitrag in jedem Kriterium, zugeordnete Termine | Interne Lernkontrolle und persönliche Rückmeldung |
| Schriftlicher Abschluss | 60 beantwortete Fragen: mindestens 70 % insgesamt und 50 % in jedem Bereich | Gesamtergebnis und sechs Bereichsergebnisse |
| Abschlussarbeitsprobe | Mindestens 70/100; keine wesentlichen Sicherheits- oder Bewertungsfehler | Eigene vollständige Gutachtenakte und Bewertungsraster |
| Praktische Aufgabe und Gespräch | Tatsächlich beobachtete und erläuterte Leistung, dokumentierte Prüfpersonen und Unabhängigkeit | Fallbezogenes mündliches und praktisches Protokoll |
Sechs schriftliche Prüfungsbereiche
Fahrzeugtechnik · Schadenanalyse · Reparaturtechnik · Schadenkalkulation · Fahrzeugbewertung · Sachverständigenwesen. Jeder Bereich enthält zehn Fragen; fünf richtige pro Bereich reichen allein nicht, zusätzlich sind insgesamt mindestens 42 richtige Antworten erforderlich. Die Akademieprüfung dient der internen Vorbereitung.
100-Punkte-Raster für die Arbeitsprobe
| Kriterium | Punkte |
|---|---|
| Fahrzeugidentifikation | 5 |
| Schadenaufnahme | 10 |
| Schadenbeschreibung | 10 |
| Vorschäden und Altschäden | 10 |
| Fotodokumentation | 10 |
| Reparaturweg | 10 |
| Schadenkalkulation | 15 |
| Fahrzeugbewertung | 10 |
| Wertminderung und Restwert | 5 |
| Begründung und Schlussfolgerung | 10 |
| Formale Qualität | 5 |
Ein wesentlicher Sicherheits- oder Bewertungsfehler verhindert die Freigabe auch bei hoher Punktzahl. Die Korrektur und erneute fachliche Prüfung müssen dokumentiert werden.
Im Abschlussgespräch
Fachliches Verständnis · Anwendung auf den Fall · Fachliche Argumentation · Gutachtenkompetenz · Eigenständige Urteilsbildung · Umgang mit Widersprüchen
In der beobachteten Fahrzeugaufgabe
- Fahrzeug identifizieren
- Schaden aufnehmen und dokumentieren
- Vor- und Altschäden abgrenzen
- Reparaturweg und Kosten ableiten
- Wirtschaftliche Bewertung und Schlussfolgerung begründen
Deine persönliche Nachweismappe
Du ordnest Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise, praktische Erfahrung, Fachgebiet, Fachsprache, Zuverlässigkeit und Berufshaftpflicht zu. Der Dozent dokumentiert, welche tatsächlichen Belege geprüft wurden. Dateinamen und Beschreibungen allein ersetzen diese Sichtung nicht.
Die zuständige Stelle kann bis zu zwei anonymisierte Arbeitsproben verlangen, in der Regel nicht älter als sechs Monate. Der Umfang wird im konkreten Verfahren festgelegt. Für Quereinsteiger erfolgt eine individuelle Bewertung; eine Begleitung durch regelmäßige Gutachteneinreichungen über ein Jahr wird in der Richtlinie empfohlen.
Nachweismappe öffnen →Nach einer externen Konformitätsbestätigung
Die Richtlinie sieht regelmäßig fünf Jahre Laufzeit, mindestens drei Fortbildungstage pro Jahr, laufende Tätigkeitsnachweise und Überwachung vor. Innerhalb von fünf Jahren sind mindestens zwei vertiefte Überprüfungen vorgesehen. Re-Konformität wird in der Regel spätestens zwei Monate vor Ablauf beantragt. Die konkrete Terminierung und Durchführung legt die zuständige Stelle fest.
Die Nachweismappe kann Fortbildungsbelege und einen tatsächlich erteilten externen Bescheid dokumentieren. Sie versendet keine automatischen Erinnerungen. Die zwölfmonatige Materialfreischaltung der Akademie ist eine eigene Zugangsvereinbarung.
Für Gutachtenunterlagen nennt die Richtlinie grundsätzlich mindestens zehn Jahre Aufbewahrung, gegebenenfalls länger aufgrund anderer Pflichten. Die Aufbewahrung persönlicher Lehrgangsdaten wird gesondert nach ihrem Zweck geregelt.
Berufliche Verpflichtungen
- Ich arbeite unabhängig und lasse das fachliche Ergebnis nicht durch wirtschaftliche oder persönliche Interessen bestimmen.
- Ich beurteile Sachverhalte unparteilich und lege relevante Interessenkonflikte vor Auftragsannahme offen.
- Ich treffe objektive, nachvollziehbar begründete Aussagen und kennzeichne Erkenntnisgrenzen.
- Ich bearbeite nur Aufträge innerhalb meiner nachgewiesenen Kompetenz und meines tatsächlichen Geltungsbereichs.
- Ich behandle Unterlagen vertraulich und beachte die für ihren Zweck geltenden Datenschutzanforderungen.
- Ich mache wahrheitsgemäße Angaben zu Qualifikation, Erfahrung, Arbeitsproben und eigenen Prüfungen.
- Ich bilde mich fort und führe die im jeweiligen Verfahren verlangten Nachweise.
- Ich verwende Qualifikationsbezeichnungen und Zeichen nur im tatsächlich erteilten und gültigen Umfang.
- Ich dokumentiere Beschwerden, relevante Änderungen und erforderliche Verbesserungen und wirke an den vorgesehenen Überprüfungen mit.
Externe Entscheidung und Verfahrensunterlagen
Die Akademie bestätigt ihre tatsächlich erbrachten Lehrgangsleistungen. Die Bestellung der Euro-Zert-Prüfungskommission, die förmliche Zulassung, die Konformitätsentscheidung und die Zeichennutzung liegen bei der zuständigen Stelle. Eine behördliche Bestellung oder Akkreditierung wird damit nicht zugesagt.
Für das förmliche Verfahren werden zusätzlich die gültige Konformitätsprüfungsordnung, Prüfungsordnung und Prüfungsunterlagen sowie das Überwachungs- und Re-Konformitätsverfahren benötigt. Die Lehrgangsleitung klärt deren Fassung und die Anerkennung mit Euro-Zert. Beschwerden und Einsprüche werden schriftlich nachvollziehbar an die jeweils zuständige Stelle gerichtet.
Grundlage dieses Abgleichs: bereitgestellte Richtlinie, §§ 25–60 sowie Anlagen 1–7, Seiten 16–39. Die interne Vorbereitung und die tatsächlichen Nachweise werden fortlaufend dokumentiert.
