LEHRGANG IN VORBEREITUNG Noch nicht buchbar.
Zur Akademie

Lehrgangsbedingungen

Fassung 2026-10-02.3 · Kfz-Gutachter Akademie

Dieses Dokument herunterladen Alle drei Dokumente herunterladen

Veranstalter der Kfz-Gutachter Akademie ist Marcel Lesch, KFZ Sachverständigenbüro Neuss (Einzelunternehmen), Ripuarierstr. 8, 41462 Neuss, Deutschland. E-Mail: info@gutachtenservice-neuss.de; Telefon: +49 15567 413300.

Diese Bedingungen gelten für den Lehrgang „Kfz Gutachter Ausbildung für Schäden und Fahrzeugbewertung“. Individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Teilnehmerrechte gehen diesen Bedingungen vor. Ein kostenloser technischer Testzugang begründet keine kostenpflichtige Lehrgangsbuchung.

Der Lehrgang verbindet Lerntexte, Selbstkontrollen, eigene schriftliche Arbeiten, Fahrzeugübungen und betreute Online-Termine. Inhalte sind insbesondere Sachverständigenwesen, Fahrzeugtechnik, Schadenaufnahme, Reparaturtechnik, Schadenkalkulation, Fahrzeugbewertung und Gutachtenerstellung. Maßgeblich sind der vor der Buchung bereitgestellte Lehrplan, die Lehrgangsordnung und die Beschreibung des gebuchten Angebots.

Die geplante Bearbeitungszeit des Intensivlehrgangs beträgt zwölf Wochen. Ein früherer Abschluss ist möglich, sobald sämtliche Pflichtleistungen erbracht und fachlich freigegeben sind. Der geplante Gesamtaufwand ist im Lehrplan ausgewiesen; bei zwölf Wochen sind durchschnittlich rund 24,5 aktive Stunden pro Woche einzuplanen. Zum Lehrgang gehören 54 aktive Stunden betreuter Online-Unterricht, einschließlich sechs Software-Pflichtterminen. Jeder Pflichttermin umfasst 180 aktive Minuten; Pausen werden nicht als Unterrichtszeit gerechnet. Die Lehrgangsleitung vereinbart die konkreten 18 Pflichttermine während des Lehrgangs individuell mit jedem Teilnehmer entsprechend seinem Lernstand und Betreuungsbedarf. Alle Pflichttermine müssen vor dem Lehrgangsabschluss absolviert werden. Betreuungsumfang, geplanter zwölfwöchiger Zeitrahmen, Verfahren zur Terminvereinbarung und technische Voraussetzungen werden vor der verbindlichen Buchung mitgeteilt.

Der erfolgreiche Abschluss wird durch die Akademie dokumentiert. Er ist keine staatliche Berufsqualifikation, öffentliche Bestellung oder unabhängige Personenzertifizierung. Eine externe Zertifizierung, etwa durch EuroZert, setzt eine gesonderte Zulassung und Prüfung durch die jeweilige Stelle voraus. Deren Voraussetzungen und etwaige externe Kosten sind gesondert zu klären; eine solche Zertifizierung wird durch die Lehrgangsbuchung nicht zugesagt.

Vor einer kostenpflichtigen Buchung prüft die Lehrgangsleitung im Aufnahmegespräch die fachlichen Voraussetzungen, das angestrebte Tätigkeitsgebiet und die realistische Möglichkeit, die Aufgaben und Pflichttermine zu absolvieren. Die Teilnahmefreigabe und eine Registrierung allein begründen weder einen kostenpflichtigen Vertrag noch einen abgeschlossenen Lehrgang.

Erforderlich sind ein persönliches E-Mail-Konto, ein aktueller Browser, eine geeignete Internetverbindung sowie für die Online-Termine Mikrofon und Kamera. Für eigene Fahrzeugaufgaben ist ein geeignetes, sicher zugängliches Übungsfahrzeug erforderlich. Sicherheitsrelevante Arbeiten dürfen nur im Rahmen der eigenen Befugnisse und Qualifikation durchgeführt werden. Der Lehrgang ersetzt keine Hochvolt-Arbeitsberechtigung.

Der Einstieg ist nach Teilnahmefreigabe jederzeit möglich. Die persönliche Freischaltung und die zugeordneten Pflichttermine bestimmen den individuellen Ablauf. Für das Startangebot werden insgesamt höchstens 15 Teilnehmer aufgenommen; ein abgelaufener oder gesperrter Zugang schafft keinen zusätzlichen Erstaufnahmeplatz.

Vor einer verbindlichen Buchung müssen das konkrete Angebot, der Gesamtpreis, der Zahlungsplan, der persönliche Beginn, der geplante Zeitrahmen und das Verfahren zur individuellen Terminvereinbarung, der Leistungsumfang und die Vertragsunterlagen einschließlich Widerrufsbelehrung bereitstehen. Eine behördlich erforderliche Zulassung oder vorläufige Zulassung muss tatsächlich vorliegen; eine Antragstellung allein ist keine Zulassung.

Die Website und die Registrierung sind zunächst eine Einladung, eine Buchung vorzubereiten. Auf der abschließenden Bestellseite müssen die Angaben geprüft und Eingabefehler korrigiert werden können. Erst die dort ausdrücklich als zahlungspflichtig bezeichnete Bestellung ist ein verbindliches Angebot. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Akademie zustande. Die individuelle Vertragsbestätigung und die zugehörigen Unterlagen sind dem Teilnehmer auf einem dauerhaften Datenträger bereitzustellen.

Die Vertragssprache ist Deutsch. Diese öffentliche Fassung kann heruntergeladen werden. Für eine konkrete Buchung ist die beim Vertragsschluss mitgeteilte Fassung mit den individuellen Buchungsangaben maßgeblich; spätere Änderungen dieser Website ändern bestehende Verträge nicht automatisch.

Der Gesamtpreis des Startangebots für die ersten 15 Teilnehmer beträgt 499 € einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Die vereinbarten Lernmaterialien, Betreuung, internen Leistungsbewertungen und vorgesehenen Autoixpert-/DAT-Übungen sind enthalten. Für die eingeschlossenen Leistungen werden keine zusätzlichen Einschreibe-, Bearbeitungs- oder Softwaregebühren erhoben.

Bei einem dem Fernunterrichtsschutzgesetz unterliegenden Vertrag wird die Vergütung in zeitbezogenen Teilleistungen für Abschnitte von höchstens drei Monaten entrichtet. Jede Teilleistung darf nur dem auf ihren Zeitabschnitt entfallenden Anteil der voraussichtlichen Lehrgangsdauer entsprechen. Der Gesamtpreis von 499 € wird in zwei gleich hohen Zahlungen von jeweils 249,50 € entrichtet: die erste nach Ablauf der ersten sechs Wochen, die zweite nach Ablauf der folgenden sechs Wochen, jeweils ab dem persönlichen Lehrgangsbeginn. Die Fälligkeitsregel wird vor der verbindlichen Bestellung ausgewiesen; die daraus berechneten persönlichen Fälligkeiten werden in der Vertragsbestätigung archiviert. Es entstehen keine Ratengebühren und keine automatische Verlängerung. Gesetzliche Rechte auf Widerruf, Kündigung und eine abweichende Abrechnung bleiben bestehen. Eine vollständige Vorauszahlung für den gesamten zwölfwöchigen Lehrgang ist nicht vereinbart.

Die zwölf Monate Materialzugang sind keine zwölfmonatige Unterrichts- oder Ratenlaufzeit. Der Zahlungsplan richtet sich nach der vereinbarten Lehrgangsleistung und ihrer voraussichtlichen Dauer. Zahlungen erfolgen über die auf der Buchungsseite angebotenen Verfahren; ein Zahlungsanbieter ändert die gesetzlichen Teilnehmerrechte nicht.

Beim laufenden Einstieg besteht der Materialzugang zwölf Kalendermonate ab persönlicher Freischaltung. Bei ausdrücklich vereinbarten festen Durchgängen beginnt dieser Zeitraum mit dem Gruppenbeginn. Den jeweiligen Beginn und das Ende weist die individuelle Buchung aus. Die vorgesehene Lehrgangsbearbeitung dauert 12 Wochen; die verbleibende Zugangszeit ermöglicht Wiederholung und Nacharbeit.

Es gibt keine automatische kostenpflichtige Verlängerung. Das Ende des Materialzugangs beseitigt keine noch bestehenden Ansprüche auf vereinbarte, von der Akademie geschuldete Leistungen. Erforderliche Nachholregelungen bei einem Ausfall auf Seiten der Akademie werden ohne zusätzliche Vergütung vereinbart.

Lernmaterial wird entsprechend dem Lehrplan und den fachlichen Voraussetzungen freigeschaltet. Die Reihenfolge, Selbstkontrollen und erforderlichen Freigaben dienen dem betreuten Lernfortschritt. Der Zugriff auf die Akademie ist persönlich und darf nicht an andere Personen weitergegeben werden.

Alle Pflichtfragen, Fallaufgaben und Reflexionen sind eigenständig zu bearbeiten. In Selbstkontrollen müssen alle Antworten richtig sein und individuell begründet werden. Fehler sind vor einem weiteren Versuch fachlich zu überarbeiten. Ein bloßes Anklicken von Antworten ersetzt keinen fachlichen Nachweis.

Für einen Modulabschluss sind die zugehörigen Kapitel, der Modultest mit mindestens 80 %, die fachlich freigegebene Praxisarbeit und die zugeordneten Pflichttermine erforderlich. Schriftliche Pflichtabgaben werden von einer qualifizierten Lehrperson bewertet. Für eine Freigabe sind mindestens 16 von 20 Punkten sowie eine erkennbare Leistung in jedem Bewertungskriterium erforderlich; Rückmeldungen und gegebenenfalls Überarbeitungsbedarf werden dokumentiert.

Für den Softwareblock sind sechs betreute Pflichttermine und sechs freigegebene eigene Softwarearbeiten erforderlich. Eigene Fahrzeugaufgaben umfassen auch eine nachvollziehbare, anonymisierte Fotodokumentation. Verpasste Pflichttermine werden durch betreute Nachholleistungen ersetzt; eine Aufzeichnung ersetzt die Teilnahme nicht.

Die Lehrgangsleitung beantwortet fachliche Anfragen grundsätzlich innerhalb von zwei Arbeitstagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Veranstaltungsort). Für die Bewertung eingereichter Arbeiten ist eine Frist von 14 Kalendertagen vorgesehen. Bei erforderlicher zusätzlicher Klärung wird der Teilnehmer über Grund und voraussichtlichen Bearbeitungstermin informiert.

Der Abschluss umfasst den Abschlusstest, ein eigenes Gutachten, eine beobachtete praktische Aufgabe und ein Fachgespräch. Im Abschlusstest sind mindestens 70 % insgesamt und 50 % in jedem der sechs Fachbereiche erforderlich. Die Abschlussarbeit wird anhand der veröffentlichten Kriterien mit mindestens 70 von 100 Punkten und ohne wesentlichen Sicherheits- oder Bewertungsfehler freigegeben. Zwei unterschiedliche qualifizierte interne Prüfer beurteilen die Abschlussleistung. Wiederholung und Überarbeitung richten sich nach der vor der Buchung bereitgestellten Lehrgangsordnung.

Die vorgesehenen Softwareübungen erfolgen mit persönlichen Autoixpert-Übungszugängen und integrierter DAT-Anbindung. Die Akademie trägt die Kosten des vereinbarten Übungsumfangs. Ein eigener zusätzlicher DAT-Vertrag ist für diese Übungen nicht erforderlich.

Vor der Ausgabe des Softwarezugangs sind die ersten sechs vorgesehenen Kapitel, eine 45-minütige Einweisung und eine 15-minütige persönliche Vorbereitungskontrolle zu absolvieren. Die Lehrgangsleitung übermittelt die Zugangsdaten separat. Freigegebene Übungsfälle und Schulungsfunktionen dürfen genutzt werden; der Versand aus dem Übungszugang ist deaktiviert.

Zwölf Monate Materialzugang enthalten keine zwölfmonatige Software-Vollversion. Nutzungszeiten, Abfragegrenzen und technische Voraussetzungen des konkret vereinbarten Übungszugangs müssen vor der Buchung mitgeteilt werden. Die gesonderten Softwarezugangskonditionen gehören insoweit zur Leistungsbeschreibung.

Die zugeordneten Online-Termine sind verpflichtend. Notwendige Terminänderungen werden mitgeteilt und mit einer geeigneten, betreuten Ersatzleistung verbunden. Der vereinbarte Lehrgangsinhalt darf nicht einseitig wesentlich vermindert werden.

Bei technischen Problemen oder einer verhinderten Teilnahme soll die Lehrgangsleitung zeitnah informiert werden, damit eine Nachholmöglichkeit abgestimmt werden kann. Gesetzliche Rechte bei mangelhafter oder ausgefallener Leistung, insbesondere Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Kündigung und Schadensersatz unter ihren jeweiligen Voraussetzungen, bleiben bestehen.

Das Widerrufsrecht und seine Ausübung werden in der gesonderten Widerrufsbelehrung erläutert. Eine Anmeldung, die Freischaltung oder das Öffnen eines Lerntextes bewirken für sich keinen Verzicht auf das Widerrufsrecht. Die Akademie verlangt keinen pauschalen Verzicht auf gesetzliche Teilnehmerrechte.

Bei einem Fernunterrichtsvertrag ist die erste ordentliche Kündigung zum Ende des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit sechs Wochen Frist möglich. Nach dem ersten Halbjahr ist eine Kündigung mit drei Monaten Frist möglich. Die Kündigung kann in Textform, etwa per E-Mail, erfolgen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien bestehen.

Nach einer wirksamen Kündigung wird die Vergütung nur im gesetzlich zulässigen Umfang nach dem Wert der erbrachten Leistungen abgerechnet. Es werden keine Vertragsstrafen oder pauschalen Kündigungsgebühren erhoben. Überzahlungen werden erstattet. Für eine Kündigung oder einen Widerruf kann der oben genannte Kontakt verwendet werden.

Lernmaterialien dürfen für die eigene Lehrgangsteilnahme genutzt werden. Eine Veröffentlichung, der Verkauf oder die Weitergabe geschützter Lehrunterlagen ist ohne entsprechende Erlaubnis nicht gestattet. Gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben bestehen. Eigenständig erstellte Arbeiten verbleiben bei ihrem Urheber; die Akademie darf sie im notwendigen Umfang für Betreuung, Bewertung und Lehrgangsnachweise verarbeiten.

Übungsfälle dürfen keine echten Kundenakten, erkennbaren Kennzeichen oder unbefugt verwendeten personenbezogenen Daten enthalten. Teilnehmer respektieren die Vertraulichkeit von Arbeiten anderer Personen. Unterricht wird nicht aufgezeichnet. Eine Veröffentlichung eigener Arbeiten oder Teilnehmerbilder durch die Akademie bedarf einer gesonderten Rechtsgrundlage.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, Empfänger, Speichergrundsätze und Betroffenenrechte sind in der Datenschutzerklärung erläutert. Eine Zustimmung zu diesen Lehrgangsbedingungen ersetzt keine freiwillige datenschutzrechtliche Einwilligung.

Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts und die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln erhalten. Es wird kein ausschließlicher Gerichtsstand für Verbraucher vereinbart. Die gesetzlichen Haftungs- und Teilnehmerrechte werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt.

Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Beschwerden und Rückfragen können zunächst an den oben genannten Kontakt gerichtet werden.